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Honorarregelung und mögliche Kostenübernahme durch Krankenkassen

Sie suchen Hilfe bei der Sorge für Ihre psychische Gesundheit. Auch die Kosten sind dabei ein wichtiger Faktor. Dazu einige Informationen zu meinen Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten, sowie zu den Honorarkosten mit möglichen Erstattungsvarianten.


Selbst zahlen oder Erstattung (in der Regel nicht bei Paartherapie)

Die Übernahme der Kosten durch einen Dritten (z.B. der Krankenkasse) hat Vor- und Nachteile.

Vorteil: Die Klienten werden von den Kosten entlastet, ein sicherlich nicht unwesentlicher Faktor, denn somit können Sie als Klient vielleicht freier und sorgloser therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein möglicher Nachteil: Bei der Kostenerstattung durch eine Krankenversicherung besteht auch die Verpflichtung eine Diagnose erstellen zu lassen und diese der Versicherung gegenüber offen zu legen. Damit wird eine Diagnose aktenkundig, das bedeutet bei Beantragung von z.B. Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Zusatzkrankenversicherungen ist dies mindestens die nächsten fünf Jahren anzugeben und führt in der Regel zur Beitragserhöhung, Ausschlüssen, Wartezeiten oder zur Antragsablehnung. Viele Klienten verzichten daher auf eine Kostenerstattung durch Ihre Versicherung, auch wenn diese möglich wäre.

Das Erstgespräch: Grundsätzlich biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch (in der Regel 60 Minuten) zum gegenseitigen Kennenlernen an. Bei Kinder- und Jungedlichenpsychotherapie gilt auch für das Erstgespräch das Abrechnungsverfahren der Kassenärtzlichen Vereinigung (KV).


Heilpraktiker- Leistung

Mit der Heilerlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) übernehmen einzelne gesetzliche und private Krankenkassen für Patienten Behandlungskosten je nach Kassenvertrag für psychotherapeutische Heilpraktiker-Leistungen (in der Regel nicht bei Paartherapie). Je nach Kasse gelten unterschiedliche Erstattungsrichtlinien. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse bei gegebenen Voraussetzungen den Leistungsumfang. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).

Das Honorar beträgt i.d.R. 100 € je 60 Minuten (umsatzsteuerbefreite Leistung). Das Erstgespräch ist kostenlos.

Das Honorar beträgt bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie i.d.R. 110 € je 60 Minuten (umsatzsteuerbefreite Leistung).

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Zahlungsverpflichtung über das von mir mit Ihnen vereinbarte Honorar in voller Höhe mir gegenüber eingehen, unabhängig davon, wie hoch die Erstattung ausfällt.


Einzel-, Paar- und Familienberatung

Wenn es sich nicht um psychische Beschwerden mit Krankheitswert (Diagnose nach ICD 10) handelt, verstehe ich unter Beratung die Arbeit an Fragestellungen zur Bewältigung von Krisen mit Bezug zum Lebensalltag. Die Dauer des Beratungszyklus richtet sich in Absprache mit dem / den Klient/en nach dem jeweiligen Beratungsthema.

Beratungsleistungen sind im Gegensatz zur Heilpraktikerleistung umsatzsteuerpflichtig, zusätzlich zum vereinbarten Grundhonorar entstehen 19% MwSt.-Kosten.


Coaching, Supervision und systemische Unternehmensberatung

Die Kosten werden vorab gemeinsam mit dem Klienten vereinbart. Je nach Themenstellung ist auch die Honorarkostenübernahme durch den Arbeitgeber möglich. Rechnungen können bei der individuellen Steuererklärung berücksichtigt werden.

Meine Leistungen biete ich innerhalb meiner Praxisräume, Schau ins Land 1, 51429 Bergisch Gladbach ohne zusätzliche Kosten an.


Die genannten Gebühren sind vorbehaltlich von Fehlern und Änderungen, Stand 05/2018

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